Mitglied werden

Beitragssatzung

Beschlossen im Rahmen der Gründungsversammlung am 27. Mai 2020 in Gera. Sie regelt Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.

Überblick

Was eine Mitgliedschaft kostet.

Natürliche Personen

50,00 €

pro Jahr

Juristische Personen

240,00 €

monatlich (§ 2 der Beitragssatzung)

Aufnahmegebühr

keine

Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühren.

§ 1

Aufnahmegebühr

Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühren.

§ 2

Mitgliedsbeiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen beträgt jährlich 50,00 €
  2. Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt monatlich 240,00 €
  3. Es erfolgt keine Unterscheidung nach aktiven oder passiven Mitgliedschaften.
  4. Neue Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr den Betrag anteilig zum Kalenderjahr.
  5. Bei Ausscheiden (Ausschluss) aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung.
§ 3

Umlagen

Über die Erhebung von Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.

§ 4

Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis 31.03. eines Kalenderjahres für das Gesamtjahr zu entrichten.
  2. Der Mitgliedsbeitrag wird durch den Verein im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen.

Beschlossen im Rahmen der Gründungsversammlung in Gera vom 27. Mai 2020

Die Gründungsmitglieder:

  • Ingo Süß
  • Jana Vonarb
  • Heinz Roeske
  • Kathleen Bernhardt
  • Janusz Riese
  • Karin Schumann
  • Dr. Hans-Jürgen Noczenski
Mitgliedsantrag herunterladen PDF · 57 KB · ausdrucken, unterschreiben, an uns senden