Natürliche Personen
50,00 €
pro Jahr
Beschlossen im Rahmen der Gründungsversammlung am 27. Mai 2020 in Gera. Sie regelt Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge.
Überblick
Natürliche Personen
pro Jahr
Juristische Personen
monatlich (§ 2 der Beitragssatzung)
Aufnahmegebühr
Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühren.
Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühren.
Über die Erhebung von Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.